Einladung zum gemeinsamen Gruppenabend
3. März 2020 um 19:00 Uhr
im CV Waldshut, Poststraße 1
Das Recht auf ein würdevolles Sterben in Frieden und Freiheit ist für Menschen im Strafvollzug nicht uneingeschränkt möglich. Das Gefängnis ist an sich bereits ein Ort der Einsamkeit und Isolation. Was bedeutet das für den allgemeinen Anspruch und Wunsch, im Krankheits- und Sterbefall nicht allein sein zu wollen?
- Wie lebt man in Haft? Und welche Auswirkungen hat das auf die Beziehungsfähigkeit?
- Wie sieht die Situation für sterbende Inhaftierte aus?
- Ist hospizliche Begleitung im Strafvollzug überhaupt möglich?
Wir wollen an diesem gemeinsamen Gruppenabend über die Situation im Strafvollzug und die Auseinandersetzung mit hospizlicher Begleitung an diesem Ort informieren. Mit Detlef Kaleja und uns Koordinatorinnen gestaltet diesen Abend der ehemalige Leiter der Strafvollzugsanstalt Waldshut Tiengen, Herr Werner Hoffmann.
Wir freuen uns auf rege Teilnahme!
Sabine Budde, Margit Jarday und Dorothea Flaig
Anmeldung bitte am Gruppenabend
oder telefonisch im Hospizbüro 07751 80 23 33
oder schriftlich info@hospizdienst-hochrhein.de
bis spätestens 24.02.2020
Waldshut, 28.1.2020